Über die aktuelle Situation in Island und die allgemeine Entwicklung der Reisemöglichkeiten sind wir seit jeher bestens informiert. Dies kam unseren Kunden in den letzten Jahren besonders zu Gute, denn wir konnten sowohl vor als auch während der Reise die bestmögliche Betreuung bieten.
Update 03.02.2025
Seit Dezember 2023
findet eine Reihe von Vulkanausbrüchen auf der Halbinsel Reykjanes statt. Der
Besuch der jeweiligen Ausbruchstellen sind seit Beginn für Unbefugte untersagt
und befinden sich in der Umgebung der Ortschaft Grindavík und der Blauen Lagune.
In den Kratern die im Laufe der Eruptionen entstanden sind, herrscht derzeit keine Aktivität, dennoch bleibt das Sperrgebiet weiterhin bestehen. Bereits seit dem Beginn des letzten Ausbruchs sammelt sich wieder Magma unter der Erdoberfläche und es besteht weiter eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen neuen Vulkanausbruch - die Vorwarnzeit könnte sehr kurz sein. Die Gegend ist weiterhin für Unbefugte gesperrt, eventuelle Änderungen zum Sperrgebiet werden kurzfristig bekanntgegeben.
Vulkanische Aktivitäten sind Island nicht fremd und in den letzten Jahren gab es in der gleichen Gegend eine Reihe von Ausbrüchen, die weder eine Gefahr für die Bevölkerung darstellten noch einen Einfluss auf den Flugverkehr hatten. Island ist auf solche Ereignisse bestens vorbereitet und verfügt über eine der weltweit effektivsten Maßnahmen im Umgang mit Vulkanausbrüchen. Die Situation wird laufend beobachtet und neu bewertet.
Der Ort wurde im Oktober 2024 wieder eröffnet - Rettungskräfte und das
Krisenmanagementteam sind nach wie vor am Einsatzort präsent. Sie kontrollieren
den Verkehr in die Stadt hinein und aus ihr heraus mithilfe elektronischer
Mittel, um die Sicherheit bei einer möglichen Evakuierung sicherzustellen.
Aufgrund der aktuellen Risikobewertung vom 30.01.2025, bitten die Behörden darum, dass der Ort nur wenn dringend notwendig angefahren
wird.
Besucher werden
angehalten, ein verantwortungsbewusstes Reiseverhalten zu demonstrieren.
Anwohner sind mit Rücksicht zu behandeln. Gehen Sie beispielsweise nicht durch
Höfe oder schauen Sie nicht in die Fenster verlassener Häuser. Denken Sie auch
daran, wenn Sie die Straßen besuchen, über die Lava floss, dass viele
Familien dort ihre Häuser und ihr Hab und Gut verloren haben.
Aktuelle Informationen zur Lage auf der Reykjanes Halbinsel finden Sie unter:
Wie die Islandkarte oben zeigt, ist lediglich ein kleiner
Teil der Insel betroffen. Die Situation hat keinen Einfluss auf die
Durchführung unserer Reisen. Mit einer
Islandreise-Buchung bei Katla Travel sind Sie in den besten Händen. Wir
beobachten die Situation laufend, halten unsere Kunden vor und während der
Reise informiert und melden uns aktiv, sollte dies erforderlich sein.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Blog.
Staatsbürger aus EU-Ländern, dem Schengen Gebiet und der Schweiz benötigen zur Einreise einen gültigen, von der isländischen Regierung anerkannten Personalausweis oder Reisepass.
Kinder müssen eigene Dokumente (Ausweis oder Reisepass) mitführen, die Eintragung in den Pass der Eltern wird seit Juni 2012 nicht mehr anerkannt. Staatsbürger anderer Länder wenden sich bitte an die entsprechenden Botschaften zwecks Visa- Informationen. Die Reisedokumente müssen während der Dauer der Reise in Island gültig sein.
Bei Einreise nach Island sind keine Schutzimpfungen erforderlich.
Bei Reisenden aus der EU regelt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) die Versorgung und Kostenrückerstattung im Krankheitsfall. Die EHIC unterstützt keinen Rücktransport nach schwerer Erkrankung oder Unfall. Es wird empfohlen, einen privaten Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
Reitkleidung muss unmittelbar vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein. Sättel und Zaumzeug aus Leder sowie anderes Zubehör können nur unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden. Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung nicht aus. Aktuelle Informationen hierzu bietet die Icelandic Food and Veterinary Authority.
Lebensmittel, Tabak und Alkohol dürfen von Erwachsenen nur in begrenzten Mengen eingeführt werden. Die Einfuhr von rohen/ungekochten Fleischprodukten, Butter, Eier, Milch sind verboten. Dem Einfuhrverbot unterliegen Waffen, Rauschgift, Arzneimittel über der eigenen Bedarfsmenge, sowie lebende Tiere. Devisen dürfen in jeder Höhe und Währung mitgebracht werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Zollamt.